Arbeitsschutz für kleine Betriebe
Die Unterweisung halten Sie.Den Text liefern wir.
Ein fertiger Sprechleitfaden für 15 Minuten — zum Vorlesen, mit Ihren Ersthelfern, Fluchtwegen und Notrufnummern bereits eingesetzt. Dazu die Fristenüberwachung und der Nachweis, den die Berufsgenossenschaft sehen will.
Ohne Kreditkarte. Monatlich kündbar. Server in Deutschland.
Und jetzt das Wichtigste zum Notruf, weil da die meisten Fehler passieren: Das Erste, was die Leitstelle wissen muss, ist, wo der Notfall ist.
Du musst nur eines wissen: Du legst nicht auf. Die Leitstelle beendet das Gespräch, nicht du.
Unsere Ersthelfer sind Anna Meier, Ben Ott. Das Erste-Hilfe-Material findet ihr hier: Werkstatt, Regal neben der Tür.
Nicht vorlesen — das ergänzen Sie
Geh mit den Leuten zum Verbandkasten und mach ihn auf. Nicht nur den Ort nennen. Zeig auch, wo das Verbandbuch liegt.
Grün hinterlegt: Ihre Betriebsangaben, automatisch eingesetzt.
Warum die Excel-Liste zum Risiko wird
Die Excel-Liste vergisst nichts — außer Sie vergessen sie
Fristen stehen in einer Tabelle, die niemand mehr öffnet, bis es brennt. Ohne aktive Erinnerung verschieben sich Termine, bis sie ganz aus dem Blick geraten.
Bei der Prüfung zählt nur, was Sie vorlegen können
Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht oder Arbeitsinspektion fragen nach dem Nachweis — nicht nach der guten Absicht. Fehlt er, kehrt sich die Beweislast im Zweifel gegen den Betrieb um.
Sie haften persönlich, nicht Ihre Tabelle
Als Inhaber:in oder Geschäftsführung tragen Sie die Verantwortung für die Arbeitsschutzorganisation — auch ohne eigene Sicherheitsfachkraft im Haus.
Von der Frist bis zum Nachweis
Die Unterweisung selbst halten Sie — das verlangt §12 Abs. 1 ArbSchG, der Erläuterungen fordert, die „eigens auf den Arbeitsplatz" ausgerichtet sind. Diesen Bezug auf Ihren Betrieb kann keine Software herstellen. Alles davor und danach schon.
Einmal einrichten
Mitarbeitende, Tätigkeiten und die für Sie geltenden Themen hinterlegen. Dazu Ihre Betriebsangaben: Ersthelfer, Fluchtwege, Sammelplatz, Notrufnummer. Das dauert eine Viertelstunde und ist danach erledigt.
Rechtzeitig erinnert werden
Eine E-Mail, bevor eine Frist abläuft — mit Thema und betroffenen Mitarbeitenden auf einen Blick. Keine Tabelle, die niemand mehr öffnet.
Leitfaden öffnen und vorlesenneu
Acht Abschnitte, zusammen etwa 15 Minuten. Ihre Betriebsangaben stehen schon im Text. Daneben steht, was Sie aus Ihrem Betrieb ergänzen müssen — genau der Teil, den kein Standardtext leisten kann und den das Gesetz verlangt.
Bestätigen lassen, Nachweis behalten
Jede teilnehmende Person bestätigt über einen persönlichen Link, mit kurzer Verständnisfrage. Daraus entsteht das Nachweis-PDF mit Datum, Thema, Namen und Zeitstempel.

Zwei Stufen, keine Abrechnung pro Kopf
Beide Stufen enthalten denselben vollen Funktionsumfang. Der Unterschied ist allein die Zahl der Mitarbeitenden.
In beiden Stufen enthalten
- Sprechleitfaden zur allgemeinen Unterweisung, 8 Abschnitte, ca. 15 Minuten
- Handout zum Ausdrucken für Ihre Mitarbeitenden
- Betriebsangaben werden automatisch in den Text eingesetzt
- Fristenüberwachung mit E-Mail-Erinnerung, eine Sammelmail pro Tag
- Bestätigungslinks ohne Konto für Mitarbeitende, mit Verständnisfrage
- Nachweis-PDF mit allen Pflichtangaben
- Deutschland und Österreich, mit den jeweiligen Fristen
14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte nötig, monatlich kündbar.
Endpreise in Euro pro Monat. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG).
Häufige Fragen
Ersetzt die Software die Unterweisung selbst?
Nein. Die Software organisiert, erinnert und dokumentiert — die Unterweisung selbst halten Sie. Das ist keine Einschränkung unseres Produkts, sondern eine des Gesetzes: §12 Abs. 1 ArbSchG verlangt Erläuterungen, die „eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind“. Diesen Bezug auf Ihren Betrieb kann kein Standardinhalt und kein Video herstellen. Ein bestimmtes Format schreibt das Gesetz dabei nicht vor: Präsenz im Betrieb ist ebenso möglich wie eine Videokonferenz — entscheidend ist, dass Rückfragen möglich sind und Sie sich vom Verständnis überzeugen.
Ist das auch für Betriebe in Österreich geeignet?
Ja, mit einer Besonderheit: In Österreich lässt §14 Abs. 5 ASchG die schriftliche Unterweisung zwar ausdrücklich zu, die Arbeitsinspektion stellt für Erstunterweisung und arbeitsplatzbezogene Unterweisung aber klar, dass diese „unmittelbar und persönlich“ zu erfolgen haben. Elektronische Formate sind dort nur für wiederkehrende, allgemeine Themen als Ergänzung vorgesehen. Planung, Erinnerung und Dokumentation übernimmt die Software auch in Österreich — das Gespräch selbst führen Sie.
Brauchen meine Mitarbeitenden einen eigenen Account?
Nein. Sie erfassen Name und Tätigkeit, mehr nicht. Die Bestätigung nach der Unterweisung läuft über einen personalisierten Link ohne Login und ohne Passwort.
Was genau bekomme ich als Nachweis?
Ein automatisch erzeugtes PDF mit den üblichen Pflichtangaben: Datum, Betriebsbereich, Thema, unterweisende Person, vollständige Namen der Teilnehmenden sowie Zeitstempel der Bestätigung.
Was kostet es wirklich?
19 €/Monat bis 10 Mitarbeitende, 29 €/Monat bis 25 Mitarbeitende — keine Abrechnung pro Kopf, keine versteckten Zusatzkosten. 14 Tage kostenlos testen, keine Kreditkarte nötig.
Ist die Datenverarbeitung DSGVO-konform?
Ihr Betrieb bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher, wir sind Auftragsverarbeiter für die Mitarbeiterdaten. Ein Standard-Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO gehört zum Angebot dazu.
Auch ohne Konto nutzbar
Wenn Sie erst einmal nur nachschlagen wollen, worum es geht.
Fristenrechner
Eintragen, wann zuletzt unterwiesen wurde, und sofort sehen, was überfällig ist.
Fristen berechnenUnterweisungsnachweis-Vorlage
Ausfüllbares PDF und Word-Datei mit allen Angaben, die ein Nachweis enthalten muss. Ohne E-Mail-Angabe.
Vorlage herunterladenRatgeber
Was Pflicht ist, was nur Empfehlung — für Handwerk, Gastronomie und Praxen, mit Quellenangabe und im Vergleich Deutschland/Österreich.
Zu den Ratgebern